Dienstag, 15. April 2014

augen auf im straßenverkehr!

bei der vorbereitung der belgienreise haben wir uns noch gewundert, dass dort auf der straßenkarte alle sträßchen auf deutscher seite als "fahrwege" gekennzeichnet sind. bisher wussten wir davon nichts. jetzt gehen wir der sache mal etwas genauer auf den grund.


wir nutzen einen arbeitseinsatz im rheingau, um nach getaner arbeit wohlverdient ein wenig herumzuschnüffeln und zu sehen, ob es irgendwo einen erlaubten abzweig gibt. letzte woche sind wir ja schon im schwäbischen fündig geworden und vielleicht enttäuscht uns der rheingau heute auch nicht.


recht schnell bemerken wir auch hier: je nach dem, von welcher seite wir in einen weg fahren, ist er erlaubt oder auch nicht. also: augen auf im straßenverkehr!


dieses schöne streckchen ist sogar von beiden seiten erlaubt. es liegt oben auf der höhe und führt auf eine art kammweg.


also, wir würden sagen: die belgische straßenkarte lügt nicht. "fahrwege" gibts auch in heimischen gefilden. vielleicht nicht so offensichtlich wie in den ardennen, wir müssen schon ein wenig mehr die augen offen halten.


nun haben wir uns aber lange genug in den wäldern versteckt. die sonne scheint und wir wollen doch mal sehen, ob wir nicht in den weinbergen noch ein örtchen finden, an dem wir spielen können.

wir hopseln einen ausgefahrenen feldweg entlang und achten brav auf die verbotsschilder: links fahren ist erlaubt, rechts auch, nur geradeaus nicht. es sei denn, wir sind ein trecker. sind wir nicht. also blinker rechts.


ach, diese weite!

und diese tiefe!

aber diese tiefen rillen ... !

kommen wir hier wieder heil raus ?!?!



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